Allgemeine Geschäftsbedingungen

BOUND UP e.U.

 

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
(Im Weiteren als „Bound UP“ bezeichnet) gelten ausschließlich diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig, es sei denn, diese werden von Bound UP ausdrücklich schriftlich
anerkannt.

1.4
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame
Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt,
zu ersetzen.

2. Inhalt der Beauftragung

2.1
Der Inhalt der Tätigkeit wird im Einzelfall vertraglich durch ein
unterschriebenes Angebot vereinbart.
Vertragsgegenstand können insbesondere
Analysen und Konzepterstellung im Bereich Onlineshops, Webshop-Betreuung,
Optimierung, Beratung, Workshop und dergleichen sein.

2.2
Bound UP ist berechtigt, die ihm übertragenen Aufgaben ganz oder teilweise
durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt
ausschließlich durch Bound UP selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes
direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
Innerhalb des vom Kunden
vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit
durch Bound UP.

2.3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei
Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete
Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Bound
UP zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber 
wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen

Dienstleistungen beauftragen, die auch Bound UP anbietet.

2.4.    Nicht vom
erteilten Auftrag gedeckte Leistungen, sofern diesbezüglich nichts anderes
vereinbart ist, sind nicht durch die vereinbarten Entgelte gedeckt.

Diese Leistungen sind etwa:

       Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeit außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von BOUND UP

       Leistungen, welche durch
Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht
vertragsgegenständlichen wechselseitig programmabhängigen Softwareprogrammen
und Schnittstellen bedingt sind;

       Über den ursprünglichen
Auftrag hinausgehende individuelle Leistungen

       Die Beseitigung von durch
den Kunden oder Dritten verursachten Fehlern.

2.5. Verträge zwischen Bound UP und dem
Kunden, die die Leistung „externes E-Commerce Management“ betreffen, sind auf
die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit ausgelegt. Diese verlängern sich auf
unbestimmte Zeit, sofern sie nicht von einem der Vertragsteile vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit unter der Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich
gekündigt werden. Die Kündigung im Falle einer Verlängerung ist jeweils bis 15.
eines Monats bei Einhaltung der Schriftlichkeit möglich. In diesem Fall endet
das Vertragsverhältnis am letzten des jeweiligen Monats unter Einhaltung der
achtwöchigen Kündigungsfrist.

3.
Aufklärungspflicht des Auftraggebers bzw. Vollständigkeitserklärung

3.1
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei
Erfüllung des Dienstleistungsvertrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst
ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass Bound UP auch ohne dessen besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Vertrages notwendigen
Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und
Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Vertrages von
Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die
erst während der Tätigkeit bekannt werden.

 

 

 

4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

4.2
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu
treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten 
Dritten und Mitarbeiter von Bound UP zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote

des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene
Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht

5.1
Bound UP verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und
gegebenenfalls auch von beauftragten Dritten dem Arbeitsfortschritt
entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

5.2
Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss
des Auftrages.

5.3
Bound UP ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt
nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen
bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1
Die Urheberrechte an den von Bound UP und seinen Mitarbeitern und beauftragten
Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen,
Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe,
Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei Bound UP.

Sie
dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses
ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der
Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne
ausdrückliche Zustimmung von Bound UP zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten.
Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des
Werkes eine Haftung von Bound UP – insbesondere für die Richtigkeit des Werkes
– gegenüber Dritten.

6.2
Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Bound UP zur
sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur

Geltendmachung
anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder
Schadenersatz.

6.3
Bound UP ist berechtigt, die für den Auftragnehmer geleistete Arbeit als Referenz
in anderen Zusammenhängen zu nutzen und auf allen Werbemitteln sowie bei allen
Werbemaßnahmen auf das Unternehmen hinzuweisen, ohne dass dem Auftragnehmer
dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 

7. Geheimhaltung / Datenschutz

7.1
Bound UP verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur
Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts-
und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art,
Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

7.2
Bound UP ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und
Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht
aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die
Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

7.3
Bound UP ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber
leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen
Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa
Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

8. Verrechnung

8.1
Der Auftraggeber muss vor Beginn der Zusammenarbeit wählen, welche Form der
Beauftragung er buchen möchte. Dies geschieht mit der Unterschrift unter dem
individuellen Angebot.

8.2
Bound UP verrechnet jeweils am Monatsanfang im Vorhinein. Es wird eine
Pauschale gemäß Angebot und anhand einer Aufwandsschätzung vereinbart. Werden
mehr oder weniger Stunden aufgewendet, können diese Stunden nicht nachträglich
eingefordert werden. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den
Auftragnehmer fällig.

8.3.
Bound UP wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen
gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

8.4
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Bound UP sowie
beauftragte Dritte, von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, 
befreit.

Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird
dadurch aber nicht berührt.

 

9. Elektronische Rechnungslegung

9.1
Bound UP ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen in elektronischer Form zu
übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in
elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.

 

10. Haftung und Produkthaftung

10.1 
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung seitens Bound UP und die
ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach-
oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um
unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder
Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver
Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter
oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung von Bound UP
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
ihrer Erfüllungsgehilfen.


10.2.  Jegliche Haftung von Bound UP für Ansprüche, die auf Grund der von
Bound UP erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich
ausgeschlossen, wenn Bound UP seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine
solche nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet.
Insbesondere haftet Bound UP nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des
Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige
Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Bound
UP diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.


10.3.  Die Haftung seitens Bound UP ist überdies mit der Haftsumme der ihrerseits
bestehenden Haftpflichtversicherung beschränkt. Darüber hinaus übernimmt Bound
UP keine Haftung für Rankings, Suchmaschinenpositionierungen oder
Umsatzsteigerungen. Bound UP gibt lediglich Empfehlungen, der Kunde entscheidet
deren Umsetzung aber alleine.


10.4. Von Bound UP aufgezeigte Möglichkeiten wie etwa Analysen, Recherchen, und
dergleichen versprechen keine bestimmte Positionierung in Suchmaschinen. Zudem
ausgeschlossen sind Haftungsansprüche auf Grund behaupteter Mängel im
Zusammenhang mit der Optimierung von Websites, Textinhalten und dergleichen. Es
obliegt ausschließlich dem Kunden sich über bestehende rechtliche
Verpflichtungen wie etwa Verbraucherrechte zu informieren und diesbezügliche
rechtlich erforderliche Hinweise entsprechend aufzunehmen.


10.5  Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab
Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der
Verletzungshandlung seitens Bound UP. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach
mit dem Netto-Auftragswert begrenzt. Das Verschulden seitens Bound UP hat der
Kunde zu beweisen.


13.6  Bound UP tritt Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber
Dritten an den Kunden ab, sofern Bound UP die Leistung bzw. das Werk in diesem
Zusammenhang unter Zuhilfenahme dieser Dritten erbringt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

11.2
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden haben keine
Gültigkeit, ebenso wenig mündliche Zusagen von Mitarbeitern des Auftragnehmers
oder von diesem beauftragte Dritte.

 

11.3
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtes
anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Bound
UP. Für Streitigkeiten ist das sachlich in Betracht kommende Gericht am
Unternehmenssitz von Bound UP zuständig.